Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass es zumindest für inter* Personen (implizit möglicherweise auch für andere) die Möglichkeit geben muss, ihr Geschlecht als etwas anderes als männlich oder weiblich eintragen zu lassen.
Die Presseaussendung von VIMÖ dazu: http://www.hosi.or.at/2018/06/29/sieg-fuer-alex-juergen/
(Und die vom VfGH: https://www.vfgh.gv.at/medien/Personenstandsgesetz_-_intersexuelle_Personen.php)